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Wunsch

Lesen Sie in unserer Reingedacht Ausgabe für den Monat Mai das Gedicht „Wunsch“. Der unbekannte Dichter wünscht sich, einst im Monat Mai zu sterben.

Im Mai möcht’ ich einst sterben, wo ich geboren bin;
In einer stillen Mainacht tragt mich zum Grabe hin.

Wenn golden schaut die Sonne mir in das Kämmerlein
Und vor dem letzten Scheiden mich hüllt in ihren Schein;

Wenn mir die blauen Blümlein noch einmal nicken zu,
Eh’ sie die Äuglein schließen und gehen zu kurzer Ruh’;

Wenn durch das offene Fenster das Abendwehen dringt,
Und von dem Fliederbaume der Vöglein Lied verklingt.

Nicht möcht’ ich einstmals sterben zu kalter Winterszeit,
Wenn raue Winde sausen, die Erde ist beschneit.

Im Mai möcht’ ich einst sterben, wo ich geboren bin;
In einer stillen Mainacht tragt mich zum Grabe hin.

(Autor Unbekannt)

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Corona

Aktualisierung April 2022
Die Beschränkungen zu Teilnehmerzahl als auch die Maskenpflicht sind aufgehoben.

Aktualisierung Februar 2022
Die zulässige Teilnehmerzahl für Trauerfeiern wurde auf 50 Personen erhöht. es gilt weiterhin die 3G Regelung. Bitte denken Sie daran einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis bereit zu halten sowie an das Tragen der FFP2 Maske.

Aktualisierung Dezember 2021
in der Aktualisierung der sächsischen Coronaschutzverordnug wurde die maximale Anzahl der Trauergäste auf 20 Personen beschränkt. Diese Verordnung behält Ihre Gültigkeit bis zum einschließlich 09.01.2022. Auf den Friedhöfen gilt die 3G Regel und wird auch kontrolliert. Bitte halten Sie also einen tagesaktuellen negativen Test, Ihren Impf- oder Genensenennachweis bereit. Das Tragen von FFP 2 Masken in Trauerhallen ist verpflichtend.

Aktualisierung November 2021
auf den Friedhöfen gilt die 3G Regel. Die Anzahl der erlaubten Trauergäste kann für die einzelnen Friedhöfe bei uns erfragt werden. Es erfolgt eine Kontakterfassung. Es ist zwingend notwendig Maske zu tragen und den Mindestabstand von 1,5m einzuhalten

Aktualisierung Juni 2021
da die Inzidens unter 35 gefallen ist, dürfen 50 Personen an Trauerfeiern teilnehnmen und die Pflicht der Vorlage eines Negativtests entfällt.

Aktualisierung Mai 2021
die mögliche Teilnehmerzahl für Beerdigung wurde in der neuen Coronaschutzverordnung auf 30 Personen erhöht. Bei mehr als 10 Teilnehmern ist weiterhin ein tagesaktueller Nachweis, dass keine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, nötig.

Aktualisierung April 2021
In der aktuellen Coronaschutzverordnung gültig ab dem 01.04.2021 wird die maximale Teilnehmerzahl für Beerdigungen auf 20 Teilnehmer, mit negativen Coronatest, erhöht.

 

Aktualisierung Dezember 2020
Auf allen Friedhöfen gilt, bis auf weiteres, eine maximale Teilnehmerzahl von 10 Trauergästen aus dem engsten Familienkreis

Aktualiesierung 16.07.2020
Das Krematorium Chemnitz öffnet zum 03.08.2020 das Kolumbarium für Anschiednahmen. Die Personenzahl ist auf 12 begrenzt und wie überall gilt es Abstandsregel zu beachten und den Hinweisen des Friedhofspersonals folge zu leisten.

Aktualisierung 06.05.2020
Die regionalen kirchlichen Friedhöfe haben Ihre Trauerhallen wieder für Trauerfeiern geöffnet. Die Obergrenzen für die Anzahl der Trauergäste sind je nach Hallengröße individuell und bei uns erfragbar. Teilweise wird das Tragen einer Mund- Nasenmaske gewünscht und eine Anwesenheitsliste geführt.
Beisetzungen auf den Waldfriedhöfen sind mit bis zu 50 Trauergästen möglich. Die Benutzung des Pavillons ist wieder erlaubt.
Trauergästen die nicht zum engsten Familienkreis gehören ist eine Teilnahme an der Trauerfeier / Beisetzung nun wieder gestattet.
Natürlich gilt weiterhin, dass Abstandsregeln eingehalten werden müssen und den Anweisungen des Friedhofpersonales unbedingt folge zu leisten ist.

Aktualisierung 22.04.2020
Beisetzungen auf dem Hauptfriedhof und dem Paulusfriedhof in Zwickau sind ab dem 25.05.2020 wieder möglich. Hier gilt natürlich auch, dass Abschiednahmen nur im Freien mit maximal 15 Personen durchgeführt werden dürfen.

Aktualisierung 01.04.2020
die bisher gültige Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen wurde durch die Corona-Schutz-Verordnung ersetzt. Die geltenden Ausgangsbeschränkungen wurden bis zum 20. April 2020 verlängert. Es gilt weiterhin, dass Beisetzungen mit bis zu 15 Personen aus dem engsten Familienkreis gestattet sind.
Die Beisetzungen finden ausschließlich im Freien statt.
Besonderheiten:
- die Waldfriedhöfe Sachsen ( Zwickauer Land, Erzgebirge und Callenberg) bitten darum die Anzahl der Familienmitglieder auf 10 Personen zu beschränken.
- Aufgrund personeller Engpässe sind bis auf weiteres keine Urnenbeisetzungen auf den kommunalen Friedhöfen Zwickaus möglich. Dies betrifft den Hauptfriedhof, Paulusfriedhof, Eckersbach sowie Pöblitz.

Aktualisierung 23.03.2020
seit heute 00:00 Uhr ist die neue Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen in Kraft getreten. Beisetzungen sind nun bis auf weiteres nur noch mit maximal 15 Personen aus dem Familienkreis gestattet. Eine Trauerhallennutzung der Friedhöfe ist nicht möglich, dies bedeutet Abschiednahmen finden generell im Freien unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m statt.
Wir bitten Sie im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit Ihrer Familien sich an diese Regeln zu halten und den Anweisungen auf dem Friedhof folge zu leisten.
Die Fahrt zur Bestattung gilt als wichtiger Grund und ist somit trotz Ausgangsbeschränkung zulässig.
Sobald wir die Pandemie ausgestanden haben bieten wir als Ersatz für Trauerfeiern, Gedenkfeiern für die Familien und den Freundeskreis der Verstorbenen an.

Sehr geehrte Hilfesuchende, sehr geehrte Hinterbliebene,
um die Ausbreitung der Infektion mit CoVid-19 einzudämmen wurden durch die Bunderegierung und das Bundesland Sachsen zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erlassen.
Es wurden zwar ausdrücklich keine Trauerfeiern verboten, allerdings haben inzwischen nahezu alle Friedhöfe ihre Trauerhallen geschlossen. Das bedeutet, dass Beisetzungen stattfinden können und müssen allerdings keine Trauerfeiern erfolgen können.
Unsere Bestattung bleibt weiterhin rund um die Uhr erreichbar und auch das Büro ist zu den üblichen Geschäftszeiten geöffnet. Wir würden Sie lediglich bitten, Anfragen zur Bestattungsvorsorge oder allgemeine Anfragen lieber telefonisch oder per Mail an uns zu richten, statt persönlich vorbei zu kommen.


Wir werden Sie über neue Entwicklungen und hoffentlich auch bald über die Beendigung der Einschränkungen ständig informieren.

 

Ein Jahr neigt sich dem Ende

Was für ein Jahr, 2020 hat es geschafft für viele Menschen alles einmal auf links zu drehen.

Corona hat es geschafft das Beste und das Schlechteste in uns zum Vorschein zu bringen, hat uns alle vor individuelle Herausforderungen gestellt, Neues über uns lernen lassen und eine ganze Menge Prioritäten verschoben.

Doch so allesbestimmend sich die Pandemie auch anfühlt, hatte dieses Jahr doch noch so viel mehr Facetten. Ich wünsche mir und Ihnen, dass nicht nur Covid für 2020 stehen bleibt, sondern auch viele schöne, wertvolle Momente und Begebenheiten.

Wir wünschen allen die in diesem Jahr Abschied nehmen mussten, unter besonderen Bedingungen teilweise mit Einschränkungen und auch im kleineren Rahmen als es angedacht war. Das trotzdem die schönen Erinnerungen an die vielen gemeinsamen Jahre, die guten Zeiten und die geteilten Erlebnisse durch die Trauer tragen.

Wir danken Ihnen, dass wir Sie ein Stück auf diesem Weg begleiten durften und stehen Ihnen, mit ganzem Herzen, auch weiter zur Seite.

Bodo Seidel & Team

 

Neuregelung der Leichenschau

Seit 1. Januar 2020 ist die fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung der Ärzte in Kraft. Darin sind die Gebühren, welche Ärzte für die Durchführung einer Leichenschau und die Ausstellung der Totenscheine berechnen können, stark angehoben worden.
Grundsätzlich sind diese Leistungen privat zu begleichen und nicht über die Krankenversicherung abgedeckt.
Die Gebühr richtet sich nun nach dem Zeitaufwand und kann sich durch Zuschläge für Nacht, Sonn- oder Feiertage noch zusätzlich erhöhen.
Durchschnittlich sind jetzt Kosten für die Ausstellung der Totenscheine in Höhe von 200,- € zu erwarten. Durch besondere Todesumstände oder Zuschläge können jedoch auch deutlich höhere Kosten anfallen.

Selbstverständlich kümmern wir uns, als von Ihnen beauftragter Bestatter, weiterhin darum, dass die Kosten beglichen werden und schauen darauf, dass die Abrechnung korrekt erfolgt.

Die genauen Sätze zur Abrechnung finden Sie, bei Interesse, auf der Seite der Bundesärztekammer.
https://www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/landesaerztekammern/aktuelle-pressemitteilungen/news-detail/verguetung-der-aerztlichen-leichenschau-neu-geregelt/

 

Arzgebirgische Weihnachtsgeschichte

Denkt eich ihr Leid. Iech bie nu ufn Dachbuden nauf und wollt de Männeln weckn gieh. Da bin iesch, dabsch wie ich bi, über ne alte Kist geflugn. Menschenskinner hab iesch gedammicht. Ich musste miesch erst emol setzn und meine Knochen wieder richtisch sortiern. Dann habsch geguckt was das de iberhaupt für ne Kist is. Es warn de alten Fotobicher von  ganz fieher.
Ich hab dann de Kist mit zammsten Männeln miet nummer in de Stub genomm, habs den Raachermänneln und mir ritsch gemiedlich gemacht, mich in ene Deck eigehuschelled und die Fotos ahgeguckt.
S‘ war fei wieder als wär iesch e kleenes Kind. Was war das gerad for Weihnachten fer ene scheene Zeit. Was warn mir Stebbeln aufgereschd wenn de Männeln geweckt worn sei, ob dr Nikolaus uns nur Kuhln bringt, weil mer net gefolscht ham und erscht am heilschn Amnd. Das geschwänzel um de gude Stub, weil uns de Mam ni mer neilassen wollt. Immer wenn dr Ruprecht gekomme is war der Grußvater im Keller verschwundn und dann die scheenen Geschenk, ne neie Pup oder de Eisenbahn und dos viele gude Assen. Wie mir uns de Ranzen geriehm ham und ni eh Wurschtzibbel hätt mer neigepasst.
Nu sei mir de Alten. Mir frein uns wenn de Kinner und Enkeln emol Zeit für uns hom und mir ni  su  alleene sitzn. In jeder Freid die mir ham schwingt ah immer eh bissel Trauer miet, weil mer die Leit vermisst die nimmer do sei.
Aber iesch machs mir trotzdem schieh derham, frei mich an dor Peramed, lass de Manneln raachern un hoff das iesch wenn iesch ni mehr do bin ah immer en Platz in de Herzen von meine Freunde und dor Familie behalt.

Wir wünschen eine schöne Adventszeit.

 

Urlaubs-checkliste vom Bestatter

Jedes Jahr erreichen uns Hilferufe von Familien deren Angehörige im Urlaub verstorben sind. Deshalb eine kleine Erinnerung sich auch über diese Möglichkeit, trotz aller Urlaubsvorfreude, kurz Gedanken zu machen.
Wenn ein Mensch im Ausland verstirbt ist die Aufregung groß. Wie funktioniert die Rückführung? Welche Dokumente werden benötigt und wer bezahlt das alles?
Im Idealfall hat man eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen oder ist Mitglied in einem Automobilclub. In diesem Fall wird der Rücktransport durch die Versicherung organisiert und die anfallenden Kosten getragen.
Man kann natürlich, falls eine Feuerbestattung gewünscht ist, die Einäscherung am Urlaubsort vornehmen lassen. Der Rücktransport einer Urne ist deutlich kostengünstiger als der eines Körpers.
Welche Unterlagen am Sterbeort benötigt werden ist von Land zu Land grundverschieden. Ein kompetenter Ansprechpartner ist neben dem Bestatter die deutsche Botschaft.
Je nach dem Abkommen, welches das Urlaubsland mit Deutschland hat, wird ein internationaler Totenschein und eine internationale Sterbeurkunde ausgestellt. Diese Unterlagen müssen gegebenenfalls noch durch den Botschafter oder konsularischen Vertreter durch einen Apostillenstempel beglaubigt werden.
Es ist zwingend vorgeschrieben das ein im Ausland verstorbener deutscher Staatsbürger vor der Rückführung einbalsamiert wird. Der Rücktransport erfolgt dann in einem luftdicht verschlossenen (Zink)sarg und kann per Flug oder mit dem Bestattungswagen erfolgen.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie im Urlaub geschützt sind, sprechen Sie uns einfach an.

 

Frühlingserwachen

endlich werden die Tage wieder länger, die Sonne scheint öfter und Schneematsch und Glatteis sind nur noch graue Erinnerung.

Das schöne Wetter lädt ein zu einem Spaziergang in der Natur um das Erwachen und Wachsen zu spüren. Wie herrlich die Krokusse, Narzissen und Tulpen überall sprießen, die Veilchen duften und die Vögel zwitschern.

Die Natur putzt sich heraus und auch wir putzen und lüften, werkeln und reparieren um den Muff des Winters aus unseren Gärten und Wohnungen zu vertreiben.

Wenn wir einmal dabei sind Ordnung zu schaffen, bietet es sich doch auch an seine Papiere in Ordnung zu bringen.

Haben Sie schon eine Patientenverfügung?

Haben Sie mit Ihrer Familie über Betreuungsvollmachten oder ein Testament gesprochen?

Wie stehen Sie zum Thema Organspende?

Sind Ihre Unterlagen komplett und griffbereit sollt Ihnen etwas passieren?

Wissen Ihre Angehörigen wie Sie dereinst bestattet werden möchten?

Wir helfen Ihnen gerne bei diesem besonderen Frühjahrsputz und stehen Ihnen beratend zur Seite. Sprechen Sie und jederzeit an.

 

Trauer ist gesund

Langsam erwacht der Frühling, die Tage werden länger und die Sonne scheint. Da muss man doch gute Laune bekommen und positiv in die Zukunft schauen.

Wer aber gerade einen geliebten Menschen verloren hat, der darf und muss trauern. Denn Trauer braucht Zeit und wer sich diese nicht nehmen möchte oder kann, den wird sie früher oder später wieder einholen. Weglaufen oder verstecken ist nicht möglich, Trauer muss ausgelebt werden.

Früher war ein Trauerjahr selbstverständlich und jeder im Ort wusste welche Familie einen Angehörigen zu Grabe getragen hat und respektierte die Trauerzeit.

Heute in einer viel schnelleren, auf Leistung und Erfolg orientierten Welt ist dies leider nicht mehr selbstverständlich. Es wird oft erwartet das man funktioniert, Leistung bringt und sich "Hergott noch mal zusammenreißt".

Der Begriff Trauerjahr bedeutet für mich, dass man in einem Jahr einmal alle Fest- und Feiertage ohne den Verstorbenen durchleben muss. Man muss sich in der Familie neu organisieren, Abläufe und Rituale verändern sich, es braucht Zeit um überhaupt zu begreifen wer und was jetzt eigentlich fehlt.

Wird "gesund" getrauert wird sich in diesem Zeitraum der Schmerz  der Trauer immer mehr in ein liebevolles und positives Erinnern wandeln. Die Wunde des Verlustes wird sich schließen und nur noch eine blasse Narbe die kaum noch schmerzt zurück bleiben. Die schönen gemeinsamen Zeiten rücken immer mehr in den Vordergrund.

Ich möchte Sie bitten unseren Mitmenschen Zeit zur Trauer einzuräumen, sie von Ihren Verstorbenen erzählen zu lassen, Anteilnahme zu zeigen und Verständnis dafür aufzubringen, dass nach ein paar Wochen eben nicht wieder alles normal ist.

Natürlich darf man auch dazu ermutigen nach vorn zu schauen und am Leben aktiv teil zu nehmen. Das Eine schließt das Andere ja nicht aus und Trauernde werden eine hilfreiche Hand gerne ergreifen.

Haben Sie Mut zur Trauer und haben Sie den Mut die Trauer zu respektieren.

 

Friedhof, Wald, Wasser, Urne daheim?

In Sachsen herrscht Friedhofszwang. Das bedeutet, jeder Verstorbene muss auf einem Friedhof bestattet werden. Eine Bestattung im eigenen Garten oder die Asche in den Wind zu verstreuen ist in Sachsen verboten und wird, als Störung der Totenruhe und Ordnungswidrigkeit bestraft.

Nun ist es aber nicht so, dass man sich nur auf dem Friedhof im Wohnort beerdigen lassen kann. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten und vor allem die naturnahe Bestattung wird in den letzten Jahren vermehrt gefördert und auch gewünscht.

Welche Beisetzungsmöglichkeiten es gibt können sie auf unserer Homepage unter Trauerfall - Bestattungsarten nachlesen.

Ob es sinnvoll ist den Friedhofszwang abzuschaffen darüber lässt sich lange diskutieren.

Ich denke, es ist klar das bei einer Körperbestattung der Friedhof der einzig richtige Bestattungsort ist. Weiterhin wird durch ein Grab auf dem Friedhof gewährleistet, dass alle Trauernden Zugang zum Grab haben und sich verabschieden können. So kann bei Familienstreitigkeiten der Verstorbene  nicht als Druckmittel missbraucht werden. Auch eine fachgerechte Beisetzung ist durch die Friedhofsmitarbeiter garantiert. Nichts wäre schlimmer als wenn der Familienhund eine Woche nach der Bestattung mit Omas Urne durch den Garten tollen würde und was ist wenn man umziehen muss und die Urne nicht mitnehmen kann? Wie würde ich reagieren wenn ich in meinem neuen Grundstück einen Baum pflanzen möchte und eine Urne ausgraben würde?

Andrerseits gibt es viele Menschen die sich wünschen an ihrem Lieblingsplatz beigesetzt oder verstreut zu werden. Es ist traurig diesen letzten Wunsch nicht erfüllen zu können. Eine Beisetzung auf eigenem Grund ist natürlich auch kostengünstiger als ein Grab auf dem Friedhof. Gerade die Grabstellen bei denen der Friedhof die Grabpflege übernimmt sind oft sehr teuer.

Man kann sicherlich noch dutzende Argumente für oder gegen den Friedhof als Bestattungsort finden. Letztendlich ist es wie mit allem im Leben es gibt so viele Meinungen wie Menschen.

Für wen heute ein Friedhof keinesfalls in Frage kommt der hat die Möglichkeit sich für eine Seebestattung zu entscheiden oder er wählt eine Naturbestattung, zum Beispiel in den Schweizer Alpen, in einem Land in dem es keinen Friedhofszwang gibt.

Wenn Sie Fragen zu Bestattungsmöglichkeiten haben, sprechen Sie uns an.

 

Ein Bestatter ist auch nur ein ganz normaler Mensch

Von vielen Angehörigen hören wir, dass sie es ganz toll finden das wir so einen Beruf ausüben können. Sie selbst könnten das nie und tote Menschen - ist das nicht gruselig?

Nein, denn auch tote Menschen sind Menschen und nichts anderes. Nur weil jemand nicht atmet ist er doch nicht erschreckend.

Die meisten Toten um die wir uns kümmern sind ja gerade erst verstorben. Natürlich gibt es auch andere Fälle, aber das ist nicht unser Alltag.

Was uns auch bei unserem Beruf hilft ist, dass die Verstorbenen für uns fremde Menschen sind. Stirbt jemand aus unserer Familie oder unserem Freundeskreis ist auch bei uns die Professionalität dahin und wir stehen genauso unter Schock, sind hilflos, kopflos und tief traurig.

Als mein Chef seinen eigenen Bruder abholen musste, konnte er keinen klaren Gedanken fassen und warum? Weil ein Bestatter eben auch nur ein ganz normaler Mensch ist.

Wir sind leider auch nicht schlauer als Andere. Obwohl wir jeden Tag mit der Endlichkeit des Lebens konfrontiert werden, streiten wir uns über sinnlose Kleinigkeiten. Mir gelingt es nicht, mir meine eigene Sterblichkeit bewusst zu machen ich lebe nicht intensiver, gesünder oder gar klüger als Otto Normal.

Jessica Noack

 

Was das alles kostet

Die Kosten für eine würdevolle Bestattung  können schnell in die Tausende gehen. Davon ist die Summe, die der Bestatter verdient nur ein Teil. Weitere große Positionen sind  die Friedhofsgebühren, Krematoriumsgebühren, Blumen, Traueranzeigen, Musiker etc. und werden von uns für Sie nur verauslagt.

 

Ja, wie viel  kostet mich nun eine Bestattung nach meinen Wünschen?

Kann ich das Geld schon zu Lebzeiten zurücklegen und wie soll das funktionieren?

Gibt es nicht günstige Alternativen?

 

Scheuen Sie sich nicht und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin zur Bestattungsvorsorge. Diese Leistung ist für Sie völlig kostenfrei  und unverbindlich. In einem persönlichen Gespräch können Sie erfahren welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Bestattung oder die Ihrer Angehörigen auszugestalten und abzusichern.

 

Wir sind glücklich, einen starken Finanzpartner mit der ADELTA.FINANZ AG seit vielen Jahren an unserer Seite zu  haben. Er ermöglicht Ihnen, Bonität vorausgesetzt, eine bequeme Ratenzahlung  mit 3 bis 24 Monatsraten, um Ihnen die Ausgestaltung einer Bestattung  nach Ihren Wünschen zu ermöglichen.

 

So einzigartig wie das Leben

Jeder Mensch ist anders und jedes Leben einzigartig. Warum sollte man dann nach dem Tod  eine Urne auswählen die in Serienproduktion gefertigt wurde? Sie haben bei uns die Möglichkeit eine Urne mit einem Wunschmotiv zu erhalten, welches in Symbolik, Text und Abbildung die Individualität Ihres geliebten Verstorbenen wiedergibt.

Eine Lieblingsblume, eine Landschaft, das geliebte Haustier, das Lebensmotto, das Innungszeichen eines Handwerks  und noch vieles mehr ist denkbar. Jede Urne wird bei uns im Haus von Hand mit Acrylfarben bemalt und ist so garantiert ein Einzelstück.

Noch persönlicher wird es, wenn sich Familien trauen die Urnen selbst zu gestalten, zu bemalen oder zu bekleben

Sprechen Sie uns auf Ihre Wünsche an.

Neue Internetseite

Wir möchten uns bei allen Freunden und Geschäftspartnern für die Glückwünsche, Anregungen und die Kritik zu unserer neuen Homepage ganz herzlich bedanken. Wir sind sehr stolz darauf uns nun in einem neuen Gewand präsentieren zu können. Alle Besucher der Seite laden wir zum stöbern und verweilen ein und bitten Sie bei allen Fragen rund um die Bestattung uns gern anzurufen oder vorbei zu kommen um uns persönlich kennen zu lernen.

Ihr Team der Bestattung Bodo Seidel

Bahnhofstraße 7   •   Oelsnitz/Erzgebirge  •  Tel. 037298 - 18 345  •  Mobil 0171 - 6 71 40 60

Vorsorge Video