Erben und vererben
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt sicher die gesetzliche Erbfolge. Die „Erben erster Ordnung“ (Kinder und Kindeskinder) haben neben dem Ehepartner zunächst Anspruch auf den Nachlass des Verstorbenen. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, wie z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Ist ein Testament sinnvoll?
Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, um etwa einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann, erforderlich.
Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein Testament, das unter einer notariellen Aufsicht erstellt wird, ist mit Gebühren verbunden. Es kann sich jedoch zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament später als vorteilhaft erweisen.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu diesen Themen:
Bitte beachten Sie: Diese Erklärungen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.