Patientenverfügung /Vorsorgevollmacht
Die Patientenverfügung ist eine gesetzlich anerkannte Verfügung, die im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung wirksam wird. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Versorgung nicht mehr äußern können, tritt die Patientenverfügung in Kraft. Sie können damit alles festlegen, auch die medizinischen Verfahren und Eingriffe, die Sie ablehnen. Die Ärzte und das Pflegepersonal sind an dieses Dokument gebunden. Mit der Bekundung Ihrer Wünsche sorgen Sie für die Entlastung Ihrer Angehörigen, denn sie wissen genau, welche Entscheidungen sie in Ihrem Sinne treffen sollen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die im Krankheitsfall Ihre Interessen gegenüber Banken, Behörden, Ämtern usw. vertritt und dafür sorgt, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden. Dies kann die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers durch ein Gericht verhindern.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie ausführliche Informationen hierzu sowie hilfreiche Downloads.